Grandiose Luxusvilla für allerhöchste Ansprüche in 1. Meereslinie

M&P Premium Property Ref.: 6363 Dieses außergewöhnliche Anwesen moderner Architektur befindet sich in traumhafter Lage direkt am Meer und wartet mit einem unvergleichlichen Blick auf das offene Meer auf. Moderne Wohnhausarchitektur gepaart mit einer äußerst exklusiven minimalistischen Innenausstattung und einer Haustechnik auf höchstem Niveau sind auf einen anspruchsvollen Lebensstil ausgerichtet. Die großzügig bemessene Wohnfläche, raumhohe Panoramafenster zur Meerfront und das luxuriöse Ambiente zeugen von einem individuell konzipierten stilvollen Wohnkonzept. Das Highlight der Immobilie ist der ebenfalls beeindruckende Außenbereich mit großem Überlaufpool und einer wunderschönen Poollounge, der nicht nur entspannende Stunden und unvergessliche Sonnenuntergänge sondern auch absolute Privatsphäre garantiert. M&P Premium Property Ref.: 6363

Ref.6363, Preis: Auf Anfrage Minkner & Partner S.L., Büro Pto. Andratx, Tel. +34 971 671 250

Wirtschaftsministerin Salgado: Spaniens Volkswirtschaft ist gut aufgestellt

Spaniens Wirtschaftsministerin Salgado ist den Befürchtungen einiger Auguren, möglicherweise werde auch Spanien sich bald unter den Europäischen Rettungsschirm begeben, energisch entgegen getreten. Die spanische Wirtschaft sei gut aufgestellt und viel wettbewerbsfähiger als die Portugals. Ein Überspringen der Krise von Portugal auf Spanien sei deshalb „absolut ausgeschlossen“. Sie wies darauf hin, dass Spanien im Gegensatz zu Portugal in der Vergangenheit Haushaltsüberschüsse erzielt und ein hohes Wirtschaftswachstum gehabt habe. „Die Märkte wissen zwischen den Volkswirtschaften Spaniens und Portugals zu unterscheiden, was schon dadurch belegt werde, dass Spanien nur geringe Risikoaufschläge für die Zinsen auf seine Anleihen zahlen müsse.
Tatsächlich sind die Risikoaufschläge für Zinsen auf spanische Anleihen seit Jahresbeginn 2011 um 30 Prozent gesunken. Die letzte Anleihe Spanien war 1,8-fach überzeichnet und brachte in Spaniens Kassen 4,1 Milliarden Euro zu einem Zinssatz von 3,568 Prozent. Spaniens größtes Problem, so räumt Salgado ein,  ist nach wie vor die hohe Arbeitslosigkeit von etwa 20 %. Daran werde auch in kurzer Zeit nur wenig ändern. Die Regierung fahre einen strengen Reformkurs, mit dem Spanien seine Ziele zum Schuldenabbau erreichen werde.

Balearen-Regierung und Umweltschützer gegen Erdölsuche rund um die Balearen

Energischen Widerstand leisten die Balearen-Regierung und Umweltschützer gegen Pläne der Zentralregierung, rund um die Balearen im Meer nach Erdölvorkommen zu suchen. Ministerpräsident Antich soll den Umweltschützern einen sofortigen Stopp des Genehmigungsverfahrens zugesagt haben. Die Umweltschützer haben auch die Tourismusfachleute auf ihrer Seite: Ein Urlaub am Meer im Umfeld von Bohrtürmen sei wenig reizvoll. Weiterhin wird befürchtet, dass Flora und Fauna der Küste durch diese Bohrungen schwer geschädigt werden würden. Durch die Bohrungen würden im Übrigen hochgiftige Stoff wie Schwermetalle freigesetzt, die geeignet sind, Gesundheit von Menschen und Tieren nachhaltig zu gefährden.

Einkommensteuer auf den Eigennutzungswert der selbst genutzten Immobilie

Immer wieder ist das Erstaunen bei Nichtresidenten mit Immobilieneigentum in Spanien groß, dass sie jährlich eine Einkommensteuererklärung in Spanien abzugeben haben, obwohl sie die Immobilie lediglich selbst nutzen und keine Miet- oder sonstigen Einkünfte erzielen. Die Selbstnutzung führt nach spanischem Steuerrecht zu einem angenommenen Ertrag: Der Eigennutzungswert wird zu einer fiktiven Mieteinnahme. Die Steuerlast dagegen ist sehr real: Sie berechnet sich von 2% des Katasterwertes (1,1% falls der Katasterwert nach dem 01.01.1994 neu festgesetzt wurde). Auf den so ermittelten Wert sind 24% Steuern zu zahlen. Die Steuererklärung ist jeweils zum 31.12. des Folgejahres abzugeben. Es handelt sich dabei um eine Bringschuld (Autoliquidation). Näheres dazu: Lutz Minkner – Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern, 3. Auflage 2011, 480 Seiten, 59,95 €, Pro Business Verlag Berlin. Erhältlich im Buch- und Internet-Handel.

Der Immobilien-Ratgeber Spanien

Alles über Recht und Steuern
Lutz Minkner

Die 3. und aktualisierte und erweiterte Auflage 2011 ist erschienen.

Informationen rund um das spanische Immobilienrecht.
Wichtiges Expertenwissen auf 446 Seiten.

Nach dem Ergebnis einer empirischen Studie träumen 71% der Deutschen
von einer Ferienimmobilie oder einem Wohnsitz in Spanien. Mindestens
300.000 Deutsche haben diesen Traum schon wahr werden lassen. Damit
der Traum kein Alptraum wird, muss sich der Kaufinteressent mit den
Grundzügen der wichtigsten rechtlichen und steuerlichen Fragen des spanischen
Immobilienrechts vertraut machen.
Wie finde ich den richtigen Berater? Welche Unterschiede gibt es zwischen
dem deutschen und spanischen Immobilienrecht? Wie funktioniert das spanische
Eigentumsregister? Welche Kosten und Steuern entstehen beim
Immobilienkauf und -besitz? Welche intelligenten Nachfolgeregelungen und
Steueroptimierungen gibt es?
Weiterhin werden Spezialthemen wie Investoren-Ratschläge, Kauf vom
Bauträger, die Wohnungseigentümergemeinschaft, das spanische Mietrecht,
Timesharing und das spanische Gerichtsverfahren mit einer
Erläuterung der Gesetze, aktueller Rechtsprechung, bei der Europäischen
Kommission gegen Spanien anhängiger Verfahren mit vielen Beispielen und
Vertragsmustern verständlich dargestellt. Der Autor wendet sich mit seiner
komplexen, fachkundigen Darstellung, deren Grundlage einige Tausend
Beratungsgespräche zum Immobilienerwerb in Spanien sind, sowohl an diejenigen,
die bereits Immobilienbesitz in Spanien haben, als auch an die, die
noch auf der Suche nach ihrer Traumimmobilie sind.

Spanien: Steuerordnungswidrigkeit und Steuerstraftat

Die Unterverbriefung (es wird ein niedrigerer Kaufpreis beurkundet als der, der tatsächlich bezahlt wird) ist in Spanien eher die Regel als die Ausnahme. Dies liegt sicherlich auch daran, dass die staatlichen Sanktionen milder sind als in Deutschland. Eine strafbare Steuerhinterziehung (delito fiscal) liegt erst bei einem hinterzogenen Betrag in Höhe von 120.000 € an (Art. 305 CP). Wird ein darunter liegender Betrag hinterzogen, liegt lediglich eine Ordnungswidrigkeit (infraccion tribuitaria) vor, die nur mit einer Geldbuße geahndet wird. Allerdings fallen neben Bußgeld- oder Geldstrafe oft auch erhebliche Verspätungszuschläge an. Die strafrechtliche relevante Steuerhinterziehung kann nicht nur durch positives Handeln, sondern auch durch Unterlassen verwirklicht werden. Somit ist nicht nur die fehlerhafte, steuerverkürzende Steuererklärung strafbar, sondern auch die Nichtabgabe der Steuererklärung. Weiterhin ist Vorsatz erforderlich. Die lediglich fahrlässige Nichtabgabe ist nicht unter Strafe gestellt. Näheres siehe: Lutz Minkner,Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern, 3. erweiterte und aktualisierte Auflage 2011, 448 Seiten, Hardcover, 59,95 €, Verlag Pro Business Berlin, www.pb-bookshop.de

Zapatero kündigt neues Anti-Krisen-Paket an

Ministerpräsident Zapatero hat am 01. Dezember 2010 ein neues Anti-Krisen-Paket angekündigt, das im Januar 2011 in Kraft treten soll. Wichtigste Punkte sind die Teilprivatisierung von Großflughäfen wie Barcelona, Madrid und Palma de Mallorca. Private Lizenzfirmen sollen das Management der Flughäfen übernehmen. Bisher unterliegen alle spanischen Flughäfen der Kontrolle der staatlichen Flughafengesellschaft AENA. In den USA habe man hervorragende Erfahrungen mit der Teilprivatisierung von Flughäfen gemacht.

Weiter will die sozialistische Regierung kleine und mittlere Unternehmen durch Steuererleichterungen fördern, um die Wirtschaft, die im 3. Quartal 2010 stagnierte, wieder anzukurbeln. Dagegen müssen Langzeit-Arbeitslose den Gürtel enger schnallen: die Sonderhilfe in Höhe von 426 € pro Monat läuft im Februar 2011 aus und wird nicht verlängert werden. Die Maßnahmen finden den Beifall des spanischen EU-Wirtschaftskommissars „Diese Entscheidungen werden dazu führen, dass die Märkte wieder mehr Vertrauen in die öffentlichen Finanzen Spaniens gewinnen“.

Mallorca: Louis Vuitton goes Palma

Die umsatzstärkste Gruppe im Luxusgütersegment LVMH (Louis Vuitton, Moet, Hennessy) hat jetzt in Palma de Mallorca eine Louis-Vuitton-Niederlassung eröffnet. Natürlich in bester Lage am Borne, nämlich im Palast Can Alomar. Der historische Palast wurde unter Anleitung des renommierten Künstlers Fabrizio Plessi, der vor drei Jahren eine vielbeachtete Ausstellung im Museum Es Baluard hatte und ein Anwesen in Santanyi besitzt, restauriert und neu gestaltet. Carlos Delsa, Spanien-Direktor von Louis Vuitton begründete die Entscheidung für Palma mit der Kaufkraft der auf Mallorca lebenden Residenten und auch damit, dass Mallorca  d i e  Destination für Luxustourismus im Mittelmeerraum sei. In Spanien war Louis Vuitton bislang nur mit Geschäften in Barcelona und Madrid vertreten.

LVHM erzielt weitweit einen Umsatz von rund 17 Milliarden Euro. Die Nobelmarken des Konzern werden in 2.400 Geschäften vertrieben. Die Marke Louis Vuitton  wird in etwa 1.100 Geschäften vertrieben. Der Gesamtumsatz p.a. soll bei 6,3 Milliarden Euro liegen. Die Marke Louis Vuitton wurde kürzlich als wertvollste Marke von Luxusartikeln der Welt mit 25 Milliarden US-Dollar bewertet. Den Schwerpunkt des Umsatz bildet der Verkauf von Taschen und Koffer. Aber auch Schmuck, Brillen, Bekleidung und Accessoires sind inzwischen internationale „Objekte der Begierde“.

Reduzierte Mehrwertsteuer von 8% auf Handwerkerrechnungen

Aufgrund des Königlichen Dekrets 6/2010 kann ab 01. Juli 2010 unter bestimmten Voraussetzungen von Handwerksunternehmen für die Ausführung von Bau- und Reparaturmaßnahmen an Wohnhäusern, Gebäuden oder Teilen davon die Mehrwertsteuer von 18% auf 8% reduziert werden. Damit soll besonders bei Endverbrauchern die Investitionsfreude belebt, die Wirtschaft insgesamt angekurbelt und Schwarzarbeit unattraktiver gemacht werden.

Die Voraussetzungen für den reduzierten Steuersatz sind:

  • das Objekt wird zu privaten Wohnzwecken genutzt
  • es handelt sich um Arbeiten, die direkt vom Eigentümer oder von einer Eigentümergemeinschaft in Auftrag gegeben wurden
  • das Objekt ist älter als zwei Jahre bzw. ist zuletzt nicht vor einem Zeitraum von 2 Jahren erneuert worden
  • die das Projekt ausführende Firma oder Person keine Materialien einbringt bzw. als Kosten geltend macht, deren Wert 33% des Gesamtvolumens des Projekts übersteigt
  • das Projekt bis 31.12.2012 abgeschlossen ist und damit die Arbeiten fertig gestellt sind.
  • Bei Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an Ihren spanischen Steuerberater.

Braucht Spanien den europäischen Rettungsschirm?

Nachdem Irland sich unter den Schutz des europäischen Rettungsschirm begeben hat, wird allerorten spekuliert, ob auch Spanien bald einen Hilfsantrag stellen werde. Lutz Minkner, Wirtschaftsjurist und CEO des Immobilienunternehmens Minkner & Partner auf Mallorca, zeigt auf, dass Spaniens Wirtschaft auf einem guten Weg ist und eine größere Wirtschaftskraft hat als Griechenland, Irland und Portugal zusammen:

Die Negativfaktoren sind bekannt: Spaniens Immobilienboom war die Triebfeder der spanischen Wirtschaft. Nach Platzen der Immobilienblase im Jahre 2008 gab es nicht nur Zusammenbrüche von Bauträgergesellschaften, Baufirmen und Baustofflieferanten, sondern auch einige Banken, die sich vorwiegend mit Immobilienfinanzierungen befasst hatten, hatten Schwierigkeiten. Einige Sparkassen mussten fusionieren und öffentliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die Arbeitslosenquote liegt bei 20 % und der von Ministerpräsident Zapatero herbeigesehnte Aufschwung lässt auf sich warten, zumal der harte Sparkurs kontraproduktiv zu einer schnellen dynamischen Entwicklung wirkt.

Dennoch sind die Voraussetzungen völlig anders als in Griechenland und Irland. Anders als diese Länder ist Spanien  nicht überschuldet. Spanien Schuldenstand liegt im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) bei 64 und liegt damit besser als in Deutschland mit 73,1%! Zapatero hat in den letzten zwei Jahren auch viel getan, die Staatschulden abzubauen und den Haushalt zu konsolidieren: Staatsausgaben wurden um 5% gekürzt, die Mehrwertsteuer wurde von 16% auf 18% erhöht, Löhne im öffentlichen Dienst wurden gekürzt, der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer beschnitten, schwache Banken mussten mit stärkeren fusionieren und werden stärker kontrolliert, etc. etc. Das Bankensystem hat sich wieder stabilisiert. Einige Großbanken – Santander und BBVA – sind sogar als Gewinner aus der Krise hervorgegangen und haben noch „international eingekauft“. Die Banca March belegte im Stresstest der europäischen Banken mit ihrer hohen Eigenkapitalquote den 1. Platz. Zudem nehmen die spanischen Banken in großer Zahl am Wirtschaftswachstum in Lateinamerika teil. Auch die Tourismuswirtschaft meldet wieder einen Anstieg der Tourismuszahlen.

Kurzum: Die Lage ist angespannt, aber weit weg vom Krisenszenario einiger selbsternannter Auguren.