Viele internationale Immobilieneigentümer halten ihre Immobilien mittels spanischer Gesellschaften, meist in der Form einer S.L. Ab 01. Januar 2011 sind derartige Immobiliengesellschaften verpflichtet, die Zustellung von Briefen und Bescheiden seitens des Finanzamtes auf elektronischem Wege – also per E-Mail – zu akzeptieren. Wenn der Geschäftsführer der S.L. diese Nachrichten nicht innerhalb von 10 Werktagen aus seinem elektronischen Schließfach abholt, gelten diese Nachrichten als zugestellt. Umso dringender ist deshalb anzuraten, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt mit der regelmäßigen Kontrolle dieses E-Mail-Kontos zu beauftragen. Dieser neue Weg birgt allerdings auch erhebliche Vorteile: Zustellungen auf dem Postwege oder über das Amtsblatt wurden in der Vergangenheit oft rechtswirksam, obwohl der Empfänger von ihnen nie Kenntnis erlangte.
Immobilie im Eigentum einer S.L. – spanisches Finanzamt stellt Bescheide elektronisch zu
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