Grandiose Luxusvilla für allerhöchste Ansprüche in 1. Meereslinie

M&P Premium Property Ref.: 6363 Dieses außergewöhnliche Anwesen moderner Architektur befindet sich in traumhafter Lage direkt am Meer und wartet mit einem unvergleichlichen Blick auf das offene Meer auf. Moderne Wohnhausarchitektur gepaart mit einer äußerst exklusiven minimalistischen Innenausstattung und einer Haustechnik auf höchstem Niveau sind auf einen anspruchsvollen Lebensstil ausgerichtet. Die großzügig bemessene Wohnfläche, raumhohe Panoramafenster zur Meerfront und das luxuriöse Ambiente zeugen von einem individuell konzipierten stilvollen Wohnkonzept. Das Highlight der Immobilie ist der ebenfalls beeindruckende Außenbereich mit großem Überlaufpool und einer wunderschönen Poollounge, der nicht nur entspannende Stunden und unvergessliche Sonnenuntergänge sondern auch absolute Privatsphäre garantiert. M&P Premium Property Ref.: 6363

Ref.6363, Preis: Auf Anfrage Minkner & Partner S.L., Büro Pto. Andratx, Tel. +34 971 671 250

Minkner APPs für iPhone, iPod Touch und iPad

Minkner & Partner hat sich mit seinen neuen Apps abermals als eines der innovativsten Immobilien-Unternehmen Mallorcas bewiesen. Wovon andere reden, hat Minkner & Partner bereits umgesetzt. Mit den Apps erhalten die User brandaktuelle Nachrichten über Mallorcas Immobilienmarkt aus erster Hand.

Die Minkner & Partner Apps verfügen über mehr als 1.500 Traumimmobilien und zahlreiche Tipps zum Immobilienkauf in Spanien. Der Experte für spanisches Immobilien- und Steuerrecht und  Bestsellerautor Lutz Minkner stellt alle aktuellen Themen zu Steuern & Recht beim Immobilienkauf in Spanien dar und berichtet über neue Entwicklungen in den Bereichen Bauen, Wirtschaft, Kultur und Soziales. Und …. und … und. Viel Spaß mit den neuen Apps von Minkner & Partner.

Für iPad und iPad 2
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Für iPhone 3G, 3GS, 4 und iPod Touch
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Rechtsprechung zum spanischen Maklerrecht. Hier: Parteien versuchen, den Makler zu umgehen

Hin und wieder kommt es vor, dass der Auftraggeber versucht, sich der Provisionszahlungspflicht zu entziehen. Ein häufiges Beispiel aus der Praxis: Der Makler Mallorca zeigt einem Interessenten eine Immobilie. Der interessierte Käufer heuchelt plötzlich Desinteresse und ist für den Makler nicht mehr zu sprechen. Eigentümer und Kaufinteressent schließen dann den Verkauf direkt unter Umgehung des Maklers ab, um die Maklerprovision zu sparen.
Bei derartigen Fallgestaltungen kann der Makler nach höchstrichterlicher spanischer Rechtsprechung dennoch den Provisionsanspruch erfolgreich durchsetzen, wenn er unter Beweis stellt, dass der Vertragsschluss Resultat seiner Vermittlungstätigkeit gewesen ist oder wenn sich der Auftraggeber diese Tätigkeit zum direkten Vertragsschluss zu Nutze gemacht hat (u.a. SS.TS vom 23.091991 und 26.091991).
Näheres zu diesem Themenkreis in „Lutz Minkner – Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern“, 3. erweiterte und aktualisierte Auflage 2011, 448 Seiten, Hardcover, 59,95 €, Pro Business Verlag – Berlin, www.pb-bookshop.de und im Buch- und Internethandel.

Rechtsprechung zum Maklerrecht: Wer hat die Provision verdient, wenn zwei Makler in derselben Sache tätig werden?

Gelegentlich kommt es vor, dass zwei Makler – und zwar nacheinander – mit demselben Kunden das Objekt besichtigen und Streit entsteht, welcher Makler die Provision verdient hat. Generell und vereinfacht kann man sagen, dass der Makler die Provision – und zwar die volle – verdient hat, der als erster mit dem Kunden das Objekt besichtigt hat (Müllerprinzip – wer zuerst kommt, mahlt zuerst).
Das Gericht Audiencia Provincial de Murcia entschied mit Urteil vom 13.05.2002 den folgenden Fall zugunsten des Erstmaklers: Der Makler I hatte dem späteren Käufer die Immobilie gezeigt, die Vertragsbasis des Kaufvertrages erarbeitet und ein Treffen in seinem Büro organisiert, bei dem sich Verkäufer und Käufer kennen lernten. Aufgrund eines Dissenses bei der Preisgestaltung scheiterte an diesem Tage der Vertragsschluss. Wenige tage kam es zu der Unterzeichnung eines Kaufvertrages mit demselben Kunden über dieselbe Immobilie unter der Mitwirkung eines anderen Maklers, an den der Verkäufer dann auch die Maklerprovision zahlte. Das Gericht gab der Provisionsklage des Erstmaklers Recht. Es sah in der Einschaltung eines anderen Maklers einen Verstoß gegen Treu und Glauben, denn der Erstmakler habe alles ihm Mögliche getan, um den Abschluss herbeizuführen (in diesem Sinne auch Tribunal Supremo, Urteil vom 16.04.2003).
Wollen Sie mehr zu diesem Themenkreis lesen? Lutz Minkner „Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern“, 3. erweiterte und aktualisierte Auflage 2011, 448 Seiten, 59,95 €, Pro Business Verlag Berlin, www.pb-bookshop.de

Balearen: Bestandsschutz für illegale Bauten nach acht Jahren

Ist ein Bauwerk nicht genehmigungsfähig, weil es gegen die einschlägigen baurechtlichen Vorschriften verstößt, droht eine Abrissverfügung; es sei denn das Bauwerk genießt Bestandsschutz. Verstöße gegen das Baurecht verjähren in Spanien nach einem gewissen Zeitraum, auf den Balearen z.B. beträgt die Verjährungsfrist 8 Jahre. Kann nachgewiesen werden, z.B. durch Luftaufnahmen, Rechnungen der Baufirma, mit Datum dokumentierte Fotos, durch ein datiertes Bestandsprotokoll eines Notars, o.ä.), dass das nicht genehmigte Bauwerk länger als acht Jahre steht, kann der Eigentümer eine notarielle „Altbauerklärung“ abgeben, mittels derer das nicht legale Bauwerk im Grundbuch eingetragen wird. Damit bleibt das Bauwerk baurechtlich zwar illegal; das Damoklesschwert der Abrissverfügung kann jedoch wegen Verjährung und dem daraus resultierenden Bestandsschutz nicht mehr treffen. Zur Vertiefung: Lutz Minkner „Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern“, 3. erweiterte und aktualisierte Auflage, 448 Seiten, Hardcover, € 59,95, Pro Business Verlag, Berlin, www.pb-bookshop.de

Vorkaufsrecht des Nachbarn im ländlichen Bereich

Bei Verkäufen von Grundstücken im ländlichen Bereich ist ein besonderes Vorkaufsrecht des Nachbarn zu beachten, das immer dann gegeben ist, wenn das zu verkaufende Grundstück kleiner ist als ein Hektar (10.000 m²). Berufen sich zwei oder mehr Nachbarn auf ein Vorkaufsrecht, wird der Nachbar bevorzugt, der die kleinere Fläche hat, Art. 1523 CC. Das Vorkaufsrecht des Nachbarn im ländlichen Bereich soll einer weiteren Zersiedelung entgegenwirken und wieder zu größeren Flächeneinheiten führen. Allerdings kann dadurch auch erreicht werden, dass bisher unbebaubare Grundstücke nach Zusammenlegung die vorgeschriebene Mindestgröße erreichen und dann bebaut werden können. Mehr dazu: Lutz Minkner „Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern“, 3. erweiterte und aktualisierte Auflage 2011, Verlag Pro Business – Berlin, 448 Seiten – Hardcover, 59,95 €, im Buchhandel oder www.pb-bookshop.de

Miete in Spanien – Die Mietkaution

Auch im spanischen Mietrecht gibt es häufig Diskussionen über die Höhe von Kautionen. Es werden Kautionen in sehr unterschiedlicher Höhe verlangt, obwohl das Gesetz eine zwingende Regelung enthält: Bei Wohnmieträumen darf die Kaution nicht mehr als eine Monatsmiete betragen, bei Geschäftsräumen zwei Monatsmieten, Art. 36 LAU. Während der ersten fünf Jahre des Mietverhältnisses darf die Kaution trotz Anpassungen den Index nicht erhöht werden. Nach Ablauf von fünf Jahren wird die Kaution der Höhe nach automatisch an den dann gültige Mietzins angepasst, es sei denn die Parteien vereinbaren etwas anderes.

Näheres siehe LUTZ MINKNER, „Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern, 3. Auflage 2011 – erweitert und aktualisiert, Hardcover, 59,95, Verlag Pro Business Berlin, ISBN 978-3-86805-832-1, www.pb-bookshop.de

Der Immobilien-Ratgeber Spanien

Alles über Recht und Steuern
Lutz Minkner

Die 3. und aktualisierte und erweiterte Auflage 2011 ist erschienen.

Informationen rund um das spanische Immobilienrecht.
Wichtiges Expertenwissen auf 446 Seiten.

Nach dem Ergebnis einer empirischen Studie träumen 71% der Deutschen
von einer Ferienimmobilie oder einem Wohnsitz in Spanien. Mindestens
300.000 Deutsche haben diesen Traum schon wahr werden lassen. Damit
der Traum kein Alptraum wird, muss sich der Kaufinteressent mit den
Grundzügen der wichtigsten rechtlichen und steuerlichen Fragen des spanischen
Immobilienrechts vertraut machen.
Wie finde ich den richtigen Berater? Welche Unterschiede gibt es zwischen
dem deutschen und spanischen Immobilienrecht? Wie funktioniert das spanische
Eigentumsregister? Welche Kosten und Steuern entstehen beim
Immobilienkauf und -besitz? Welche intelligenten Nachfolgeregelungen und
Steueroptimierungen gibt es?
Weiterhin werden Spezialthemen wie Investoren-Ratschläge, Kauf vom
Bauträger, die Wohnungseigentümergemeinschaft, das spanische Mietrecht,
Timesharing und das spanische Gerichtsverfahren mit einer
Erläuterung der Gesetze, aktueller Rechtsprechung, bei der Europäischen
Kommission gegen Spanien anhängiger Verfahren mit vielen Beispielen und
Vertragsmustern verständlich dargestellt. Der Autor wendet sich mit seiner
komplexen, fachkundigen Darstellung, deren Grundlage einige Tausend
Beratungsgespräche zum Immobilienerwerb in Spanien sind, sowohl an diejenigen,
die bereits Immobilienbesitz in Spanien haben, als auch an die, die
noch auf der Suche nach ihrer Traumimmobilie sind.