Grandiose Luxusvilla für allerhöchste Ansprüche in 1. Meereslinie

M&P Premium Property Ref.: 6363 Dieses außergewöhnliche Anwesen moderner Architektur befindet sich in traumhafter Lage direkt am Meer und wartet mit einem unvergleichlichen Blick auf das offene Meer auf. Moderne Wohnhausarchitektur gepaart mit einer äußerst exklusiven minimalistischen Innenausstattung und einer Haustechnik auf höchstem Niveau sind auf einen anspruchsvollen Lebensstil ausgerichtet. Die großzügig bemessene Wohnfläche, raumhohe Panoramafenster zur Meerfront und das luxuriöse Ambiente zeugen von einem individuell konzipierten stilvollen Wohnkonzept. Das Highlight der Immobilie ist der ebenfalls beeindruckende Außenbereich mit großem Überlaufpool und einer wunderschönen Poollounge, der nicht nur entspannende Stunden und unvergessliche Sonnenuntergänge sondern auch absolute Privatsphäre garantiert. M&P Premium Property Ref.: 6363

Ref.6363, Preis: Auf Anfrage Minkner & Partner S.L., Büro Pto. Andratx, Tel. +34 971 671 250

Minkner & Partner eröffnet im Oktober eine weitere Filiale in Santanyi

Noch sind die Fensterscheiben des Stadthauses an der Plaza Major, 9, am Marktplatz und nur wenige Meter vom Rathaus entfernt, verhangen und haben den Hinweis „Proxima Apertura“, doch Anfang Oktober wird Minkner & Partner eine wei¬tere Filiale eröffnen, und zwar in dem beliebten Dorf des Südosten SANTANYI. Es handelt sich um eine 1-A-Location (ehemals Geschäftssitz der SA NOSTRA Santanyi). Die M & P – Filiale in Santanyi und deren Mitarbeiter (Lina Heitfeld – manage-ment assistent, Angela Machray und Marcus Geers – sales, Petra Pekna – rental) erreichen Sie ab 01.10.2011 wie folgt:

Minkner & Partner S.L.
Oficina Santanyi
Plaza Major, 9
E – 07650 Santanyi
Tel. +34 971 64 22 54
Fax. +34 971 16 34 76
 

Natürlich wird es eine Einweihung des neuen Geschäftslokals geben. Wir werden darüber rechtzeitig informieren.

 

 

Reduktion der IVA bei Neubauten von 8 % auf 4 %

Zum 1. Juli 2010 war die IVA, die beim Kauf vom Bauträger anfällt, von 7 % auf 8 % erhöht worden, weil sich der Staat davon eine Steigerung der Steuereinnahmen versprach. Das Gegenteil war der Fall. Insbesondere spanische Familien, die für den Eigenbedarf eine Wohnung kaufen wollten, aber knapp kalkulieren mussten, hielt diese Steuererhöhung vom Kauf einer neuen Wohnung ab. Mit anderen Worten: der erwartete Mehreinnahmeeffekt blieb aus.

Heute nun hat die spanische Regierung beschlossen, zur Belebung der Bauwirtschaft und zum Abbau des Leerstandes von Wohnungen und Häusern die Mehrwertsteuer (IVA) beim Kauf von Wohnungen und Häusern vom Promotor (Bauträger)  befristet bis zum 31.12.2011 von 8 % auf 4 % herabzusetzen. Bei einer Wohnung von 500.000 € ist dies immerhin eine Steuerersparnis von 20.000 €.

Minkner & Partner meint, dass diese befristete Neuregelung ein Anreiz sein wird,  jetzt die Kaufentscheidung zu treffen und damit den Markt bis Jahresende 2011 deutlich beleben wird.

Minkner & Partner lädt zum Pfingstcocktail nach Pto. Andratx, 12. Juni 2011, 14.00 h – 19.00 h

Seit vielen Jahren Tradition:  Minkner & Partner lädt Kunden und Freunde des Hauses auch in diesem Jahr zum Pfingstcocktail nach in die Filiale Pto. Andratx ein. Zu diesem Anlass werden auch der neue Katalog für die Zone Santa Ponsa bis Bendinat (siehe b) sowie die Pfingstausgabe 2011 der TRAUMIMMOBILIEN (siehe c) vorgestellt.

„Steps Duo“ – Christian Aundrup (Mitarbeiter von Minkner & Partner) am Kontrabass und Xavier Cerda mit Akustikgitarre spielen Jazz-Standards bekannter und unbekannter amerikanischer Songs. La Concha sorgt in bewährter Manier für kühle Getränke, und Astrid Prinzessin Stolberg stellt ihre neue Beauty-Serie vor. Und wie immer gibt es die beste Möglichkeit, einige entspannte Stunden in netter Gesellschaft zu verbringen.

Balearen-Regierung und Umweltschützer gegen Erdölsuche rund um die Balearen

Energischen Widerstand leisten die Balearen-Regierung und Umweltschützer gegen Pläne der Zentralregierung, rund um die Balearen im Meer nach Erdölvorkommen zu suchen. Ministerpräsident Antich soll den Umweltschützern einen sofortigen Stopp des Genehmigungsverfahrens zugesagt haben. Die Umweltschützer haben auch die Tourismusfachleute auf ihrer Seite: Ein Urlaub am Meer im Umfeld von Bohrtürmen sei wenig reizvoll. Weiterhin wird befürchtet, dass Flora und Fauna der Küste durch diese Bohrungen schwer geschädigt werden würden. Durch die Bohrungen würden im Übrigen hochgiftige Stoff wie Schwermetalle freigesetzt, die geeignet sind, Gesundheit von Menschen und Tieren nachhaltig zu gefährden.

Palma: Umbaupläne für Palmas Flughafen

25.000 m² Fläche des Ankunftsbereichs von Palmas Flughafen sollen umgebaut werden, um mehr Platz für ankommende Fluggäste zu schaffen. Insbesondere der Bereich der Gepäckabholung soll erweitert werden. Dazu müssen der Wartebereich für Abholer sowie die Geschäftszone in diesem Bereich verlegt werden. Die Gebäudefläche wird durch diese Arbeiten nicht verändert, sie wird lediglich neu strukturiert. Der Gesamtaufwand für diese Maßnahmen wird 4,5 Millionen Euro betragen.

Auch für Staatsbesuche und VIP`s wird es Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen auf dem Flughafengelände geben. So soll ein eingeschossiger Bau mit 1.000 m² errichtet werden, in dem Staatsgäste und VIP`s empfangen und alle Dienstleistungen für diesen Personenkreis erbracht werden können. Dieser abgeschirmte Bereich soll in der Nähe des neuen Fracht-Terminals entstehen. Die Investition hierfür wird 1,8 Millionen Euro betragen.

Balearen: Bestandsschutz für illegale Bauten nach acht Jahren

Ist ein Bauwerk nicht genehmigungsfähig, weil es gegen die einschlägigen baurechtlichen Vorschriften verstößt, droht eine Abrissverfügung; es sei denn das Bauwerk genießt Bestandsschutz. Verstöße gegen das Baurecht verjähren in Spanien nach einem gewissen Zeitraum, auf den Balearen z.B. beträgt die Verjährungsfrist 8 Jahre. Kann nachgewiesen werden, z.B. durch Luftaufnahmen, Rechnungen der Baufirma, mit Datum dokumentierte Fotos, durch ein datiertes Bestandsprotokoll eines Notars, o.ä.), dass das nicht genehmigte Bauwerk länger als acht Jahre steht, kann der Eigentümer eine notarielle „Altbauerklärung“ abgeben, mittels derer das nicht legale Bauwerk im Grundbuch eingetragen wird. Damit bleibt das Bauwerk baurechtlich zwar illegal; das Damoklesschwert der Abrissverfügung kann jedoch wegen Verjährung und dem daraus resultierenden Bestandsschutz nicht mehr treffen. Zur Vertiefung: Lutz Minkner „Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern“, 3. erweiterte und aktualisierte Auflage, 448 Seiten, Hardcover, € 59,95, Pro Business Verlag, Berlin, www.pb-bookshop.de

Playa de Palma: Gebäudesanierung beginnt

Seit einigen Jahren arbeitet ein Konsortium an der Sanierung de Playa de Palma. Da dieser Plan auch einige Enteignungen vorsah, stieß er auf erheblichen Widerstand der Anwohner, so dass er schlussendlich auf Eis gelegt wurde. Erst nach den Wahlen will das Konsortium den Plan weiter bearbeiten.

Ein Teilbereich des Planes soll allerdings schon bis 2013 durchgesetzt werden: Er betrifft die Sanierung von 500 Wohnungen und 200 Geschäftslokalen  in Can Pastilla und Arenal. Die Eigentümer sollen jeweils 53 % der Sanierungskosten als Subvention erhalten. Daneben sollen die mitwirkenden Eigentümer Steuersubventionen erhalten.  Bis Mitte April soll mit den Eigentümergemeinschaften von zunächst 13 Gebäuden ein entsprechender Sanierungsplan abgeschlossen werden. Diese erste Phase betrifft 153 Wohnungen und 30 Geschäftslokale. Für diesen Abschnitt hat die Balearenregierung einen Subventionsbetrag von 12 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Quelle Foto: http://www.marios-reisen.de/fotos/06_05_mallorca/081_playa_de_palma2.jpg

Vorkaufsrecht des Nachbarn im ländlichen Bereich

Bei Verkäufen von Grundstücken im ländlichen Bereich ist ein besonderes Vorkaufsrecht des Nachbarn zu beachten, das immer dann gegeben ist, wenn das zu verkaufende Grundstück kleiner ist als ein Hektar (10.000 m²). Berufen sich zwei oder mehr Nachbarn auf ein Vorkaufsrecht, wird der Nachbar bevorzugt, der die kleinere Fläche hat, Art. 1523 CC. Das Vorkaufsrecht des Nachbarn im ländlichen Bereich soll einer weiteren Zersiedelung entgegenwirken und wieder zu größeren Flächeneinheiten führen. Allerdings kann dadurch auch erreicht werden, dass bisher unbebaubare Grundstücke nach Zusammenlegung die vorgeschriebene Mindestgröße erreichen und dann bebaut werden können. Mehr dazu: Lutz Minkner „Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern“, 3. erweiterte und aktualisierte Auflage 2011, Verlag Pro Business – Berlin, 448 Seiten – Hardcover, 59,95 €, im Buchhandel oder www.pb-bookshop.de

PTO. ANDRATX – MONTPORT 107.000 m² Baugrundstück mit Königsblick und Baulizenz

Die Lage ist einzigartig: In einer der exklusivsten Villenwohnlagen des Südwestens Mallorca, auf der Südseite des malerischen Hafens von Pto. Andratx, wird ein einzigartiges Filetgrundstück in leichter Hanglage zum Verkauf angeboten. Es misst 107.000 m² (!) und bietet eine sensationelle Aussicht auf den Hafen, das Meer und die umliegende Landschaft. Für dieses Traumgrundstück liegt ein Projekt für eine Villa im Finca-Stil mit einer Konstruktionsfläche von 1.191 m² vor, das bereits genehmigt ist. Das Haupthaus mitz einer Wohnfläche von 544 m² hat zwei Wohnebenen sowie ein Untergeschoß mit einer Tiefgarage für 4 Fahrzeuge, einem Weinkeller und einem Fitnessbereich. Zudem wird es ein Gästehaus und ein Personalhaus geben. Die Planung sieht weiter vor, dass das Haus von großzügigen überdachten und freien Terrassen umgeben sein wird. Im Gartenbereich soll es einen 25 m langen Swimmingpool geben.

Das Grundstück mit Baulizenz wird von Minkner & Partner, dem führenden Immobilienunternehmen für den Südwesten Mallorcas, angeboten. Der Kaufpreis beträgt 8 Millionen Euro, Ref.Nr. 5958. Näheres siehe www.minkner.com oder telefonisch Minkner & Partner, Filiale Pto. Andratx 0034-971-671 250.

EU-Rentner: Bald kostenlose Arzneimittel auf Mallorca

Es gibt viele gute Gründe, nach Mallorca zu reisen. Für EU-Rentner könnte bald ein neuer hinzukommen: Die Europäische Kommission hat Spanien am 23.02.2011 vor dem europäischen Gerichtshof verklagt mit dem Ziel, Spanien zu verpflichten, an EU-Rentner, die mit der Europäischen Krankenversicherungskarte ausgestattet sind, kostenlos Arzneimittel abzugeben.

Die Klage stützt sich auf das Abkommen über die Europäische Versicherungskarte vom 01. Juni 2004 (Verordnung 883/2004). Nach diesem EU-Regelung hat jeder in der Europäischen Union Versicherte das Recht auf gesundheitliche Versorgung während eines Auslandsaufenthaltes. Dabei soll der Versicherte dieselben Leistungen während eines Auslandsaufenthaltes erhalten, die ein Angehöriger des Gastlandes beanspruchen kann – gleichviel ob diese Ansprüche sich gegen den Arzt, die Apotheke oder das Krankenhaus richten.

Nach spanischem Recht haben spanische Rentner, die krankenversichert sind,  Anspruch auf kostenlose Abgabe von Arzneimitteln. Die Europäische Kommission fordert nun, dass auch deutsche Rentner – ebenso wie alle anderen Rentner des Europäischen Wirtschaftsraumes einschließlich der Schweiz –  bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Spanien die kostenlose Abgabe von Arzneimitteln verlangen dürfen. Nach Auffassung er Kommission verstößt die Weigerung Spaniens, EU-Rentner genauso zu behandeln wie die spanischen Rentner, gegen das Diskriminierungsverbot.

Ergänzend teilt die Europäische Kommission mit, dass derzeit 186 Millionen Europäer über eine Europäische Krankenversicherungskarte verfügen.

Einkommensteuer auf den Eigennutzungswert der selbst genutzten Immobilie

Immer wieder ist das Erstaunen bei Nichtresidenten mit Immobilieneigentum in Spanien groß, dass sie jährlich eine Einkommensteuererklärung in Spanien abzugeben haben, obwohl sie die Immobilie lediglich selbst nutzen und keine Miet- oder sonstigen Einkünfte erzielen. Die Selbstnutzung führt nach spanischem Steuerrecht zu einem angenommenen Ertrag: Der Eigennutzungswert wird zu einer fiktiven Mieteinnahme. Die Steuerlast dagegen ist sehr real: Sie berechnet sich von 2% des Katasterwertes (1,1% falls der Katasterwert nach dem 01.01.1994 neu festgesetzt wurde). Auf den so ermittelten Wert sind 24% Steuern zu zahlen. Die Steuererklärung ist jeweils zum 31.12. des Folgejahres abzugeben. Es handelt sich dabei um eine Bringschuld (Autoliquidation). Näheres dazu: Lutz Minkner – Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern, 3. Auflage 2011, 480 Seiten, 59,95 €, Pro Business Verlag Berlin. Erhältlich im Buch- und Internet-Handel.