Hin und wieder kommt es vor, dass der Auftraggeber versucht, sich der Provisionszahlungspflicht zu entziehen. Ein häufiges Beispiel aus der Praxis: Der Makler Mallorca zeigt einem Interessenten eine Immobilie. Der interessierte Käufer heuchelt plötzlich Desinteresse und ist für den Makler nicht mehr zu sprechen. Eigentümer und Kaufinteressent schließen dann den Verkauf direkt unter Umgehung des Maklers ab, um die Maklerprovision zu sparen.
Bei derartigen Fallgestaltungen kann der Makler nach höchstrichterlicher spanischer Rechtsprechung dennoch den Provisionsanspruch erfolgreich durchsetzen, wenn er unter Beweis stellt, dass der Vertragsschluss Resultat seiner Vermittlungstätigkeit gewesen ist oder wenn sich der Auftraggeber diese Tätigkeit zum direkten Vertragsschluss zu Nutze gemacht hat (u.a. SS.TS vom 23.091991 und 26.091991).
Näheres zu diesem Themenkreis in „Lutz Minkner – Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern“, 3. erweiterte und aktualisierte Auflage 2011, 448 Seiten, Hardcover, 59,95 €, Pro Business Verlag – Berlin, www.pb-bookshop.de und im Buch- und Internethandel.