Um die hohen spanischen Schenkungsteuern zu sparen (es gibt in Spanien bei der Schenkungsteuer keine Freibeträge), fingieren die Parteien oft einen Kaufvertrag: Beispiel: Vater will seinem Sohn eine spanische Immobilie schenken. Zum Schein verkauft er die Immobilie an seinen Sohn zu einem sehr günstigen Preis, auf den der Sohn dann 7 % Grunderwerbsteuer und ca. 2 % Nebenkosten für Notar, Register und Gestoria zahlt. Eine Kostenersparnis zur allfälligen Schenkungsteuer in Höhe von etwa 25 %. Da sich derartige Geschäfte meist im engen Familienkreis abspielen, werden sie selten Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung. Die droht jedoch dann, wenn durch die „Schenkung“ in der Form des fingierten Kaufvertrages ein Dritter benachteiligt wird. Stellt das Gericht fest, dass statt eines Kaufvertrages tatsächlich eine Schenkung vorlag, ist der fingierte Kaufvertrag gemäß Art. 628, 633, 755, 1276 CC nichtig und rück abzuwickeln (Tribunal Supremo vom 21.12.2009 AZ 826/2009). Näheres zu „steueroptimierten Vermögensübertragungen“ im spanischen Rechtskreis bei Lutz Minkner „Der Immobilien-Ratgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern“, 3. Auflage – erweitert und aktualisiert – 2011, 448 Seiten, Hardcover, Pro Business Verlag Berlin, ISBN 978-3-86805-832-1, 59,95 €. www.book-on-demand.de
Risiken beim „fingierten Immobilien-Kaufvertrag“
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