Die Balearenregierung hat eine neue Bebauungsverordnung verabschiedet, deren Details allerdings noch nicht veröffentlicht sind. Nach ersten Informationen wurden die regeln zur Bebauung ländlicher Grundstücke geändert. Damit soll es den Gemeinden möglich sein, Urbanisationen zu legalisieren, die wegen Widerspruch zum Raumordnungsplan gestoppt wurden. Weiterhin soll es die neue Verordnung zulassen, Gebäude zu renovieren, die auf Grundstücken stehen, die nachträglich zu suelo rustico erklärt wurden. Insgesamt sollen 60 Urbanisationen, darunter zwei Golfplatzprojekte, von der Gesetzesänderung betroffen sein. Unser Newsletter wird demnächst Einzelheiten zu dieser neuen Verordnung darstellen.
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BILD „Häuserkrieg auf Mallorca“ – Abriss von Häusern im Natur- und Landschaftsschutzgebiet
Die BILD-Zeitung berichtete in der vergangenen Woche von einem „Häuserkrieg“ auf Mallorca und dass die Balearen-Regierung beabsichtige, 900 Häuser abzureißen. Was steckt hinter dieser reißerischen Titelzeile?
Der Betroffene hatte im Jahre 2000 eine Villa gekauft, die im Naturschutzgebiet (Tramuntana-Gebirge, seit kurzem Weltkulturerbe) bei Llucalcari stand und vor mehr als 20 Jahren mit einer Baugenehmigung der zuständigen Gemeinde errichtet worden war, die später für illegal erklärt wurde. Nach 20 Jahren Rechtsstreit stand nun rechtskräftig fest, dass diese Villa abgerissen werden muss. Das Urteil wurde jetzt vollstreckt – wie bei weiteren drei Häusern in vergleichbarer Lage. Der Betroffene meint nun, 900 weitere Häuser im Tamuntana-Gebirge müssten ebenfalls abgerissen werden, da auch sie illegal errichtet wurden.
Unser Rechtsexperte Lutz Minkner kommentiert diese Situation:
(1.) Das öffentliche Baurecht teilt die Fläche der Balearen in verschiedene Bau- und Schutzgebiete ein: Die meisten unserer Leser werden z.B. die Zonen „zona urbana“ (städtische Zone) und „zona unifamiliar“ (es dürfen nur freistehende Einfamilienhäuser gebaut werden) und „zona plurifamiliar“ (es dürfen nur Mehrfamilienhäuser gebaut werden). In den vorgenannten Zonen besteht ein absolut sicheres Baurecht. Wer dort im Rahmen der jeweiligen Normativa mit Baugenehmigung und Bauabnahme baut, kann sicher sein, dass er keine Abrissverfügung erhält. Und …… nach acht Jahren erhält hat auch ein illegaler Bau in der Regel Bestandsschutz.
(2.) Große Teile der Insel, insbesondere die der Gebirgszüge, sind als ANEI (Naturschutzgebiet) oder ARIP (Landschaftsschutzgebiet) ausgewiesen. In diesen Gebieten darf grundsätzlich nicht neu gebaut werden. Gebäude, die vor Deklarierung zu ANEI oder ARIP schon vorhanden waren – und nur diese -!, genießen Bestandsschutz. Allen Häusern, die danach errichtet wurden, droht der Abriss. In den ARIP-Zonen kann legaler Bestand um max. 4 % mit einer entsprechenden Baugenehmigung erweitert werden. Übrigens keine spanische Eigenheit. Wir finden im deutschen öffentlichen Baurecht ähnliche Normen.
(3.) Es ist nicht bekannt, ob der Rechtsvorgänger des Betroffenen die Baugenehmigung durch Bestechung des Bürgermeisters oder aufgrund der Inkompetenz des damaligen Bürgermeisters erlangt hat. Im letzteren Falle hätte der Betroffene Schadenersatzansprüche gegen die Gemeinde und gegen seinen Verkäufer. Offenbar hat der Verkäufer den bereits anhängigen Streit um die Legalität der Baugenehmigung dem Betroffenen verschwiegen. In der Presse ist zu lesen, dass etwaige Schadenersatzansprüche gegen die Gemeinde verjährt seien. Dann wären Schadenersatzansprüche gegen den beauftragten Rechtsanwalt wegen Fristversäumung zu prüfen.
(4.) Ob auch weiteren Häusern der Abriss droht, ist jeweils eine Frage des Einzelfalls. Über die Anzahl der betroffenen Objekte gibt es kein gesichertes Zahlenmaterial. In vielen Fällen ist es tatsächlich so, dass eine unter Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen erteilte Baugenehmigung der Gemeinde vorliegt. Entweder wurden Gemeindevertreter bestochen oder aber die Gemeindevertreter wollten Kapital in ihre Gemeinde locken. Jedenfalls im letzteren Fall hätten die Betroffenen gegen die Gemeinde Schadenersatzansprüche. Da alle Gemeinden Mallorcas hoch verschuldet sind, ist derzeit kaum denkbar, dass die Gemeinden Abrissverfügungen erlassen und damit selbst den Schadenersatzprozess auslösen.
(5.) Der Fall zeigt exemplarisch, wie wichtig es ist, beim Kauf einer Immobilie einen kompetenten Makler und/oder einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Beide hätten im vorliegenden Fall wegen der Risikolage (Haus liegt im Naturschutzgebiet, kein Bestandsschutz, Abrissverfügung möglich) von einem Kauf abgeraten.
Häuser-Krieg auf Mallorca – Spanier wollen 900 deutsche Immobilien abreissen!
Palma de Mallorca – Ein eigenes Ferienhaus auf Mallorca, das ist der Traum von vielen Deutschen. Doch für manche, die ihn sich bereits erfüllten, wird der Traum jetzt zum Albtraum!
Die balearischen Behörden lassen derzeit gleich mehrere Immobilien von Deutschen auf Mallorca abreißen, für die vor Jahrzehnten illegale Baugenehmigungen erteilt wurden. Insgesamt sind 900 Häuser in Gefahr.
FERIENHAUS-KRIEG AUF MALLORCA!
Fritz Seikowsky (54) aus München ist einer der betroffenen Hauseigentümer. Im Sommer 2000 kaufte der Unternehmer eine Finca in Llucalcari an der Nordwest-Küste – mit allen notwendigen Lizenzen.
Was er nicht wusste: 1985 hatte die Gemeinde eine Baugenehmigung für das Grundstück erteilt, obwohl es in einem Naturschutzgebiet liegt. Naturschützer protestierten jahrelang, klagten – und bekamen recht.
Im Dezember 2011 erhielt Seikowsky den Räumungsbescheid, seit vergangenen Freitag walzen Bagger sein Häuschen platt.
„Es zerreißt mir das Herz“, so Seikowsky zu BILD. „Es ist so ein Irrsinn: Ich kann nichts dafür, verliere mit meinem kleinen Paradies viel Geld. Zusätzlich kostet der Abriss die Behörden Tausende Euro. Und die Natur wird damit mehr geschädigt als geschützt!“
Das Haus seiner Nachbarn wurde bereits vollständig abgerissen: Die Rentner hatten ihren Hauptwohnsitz auf Mallorca, mit mehreren Hunderttausend Euro ihr gesamtes Erspartes in das Haus gesteckt. Jetzt haben sie alles verloren, wohnen bei Freunden in Deutschland.
Nicht mal Entschädigungen gibt es. Bürgermeister Jaime Crespí: „Die Forderungen der Hausbesitzer sind zu spät eingereicht worden.“
Frank Seikowsky: „Eine billige Ausrede, das stimmt einfach nicht!“
Experten erwarten noch viel mehr Abrisse: Allein an der Nordwest-Küste wurden in den 80ern 900 Häuser illegal gebaut – die meisten sind heute in deutscher Hand.
Von CLAUDIA WEINGÄRTNER
Quelle: BILD
Balearen-Regierung will Baustopp bzw. Bauland-Umwidmungen rückgängig machen
In den Jahren 2007 und 2008 hatte die von den Sozialisten und der UM geführte Landesregierung für zehn Siedlungen auf Mallorca und Ibiza einen Baustopp ausgesprochen bzw. ausgewiesenes Bauland zu Grünzonen zurückgestuft. Insgesamt handelte es sich um eine Fläche von 1.500 Hektar. Die betroffenen Eigentümer und Bauträger hatten daraufhin die Landesregierung auf Schadenersatz von fast 1 Milliarde Euro verklagt; es liegen auch bereits Urteile gegen die Landesregierung vor. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die neue, konservative Landesregierung, die Maßnahmen der Vorgängerregierung zurückzunehmen. Betroffen sind die folgenden Projekte:
1) Ses Fontanelles, Playa de Palma – Geplantes Einkaufszentrum mit Vergnügungspark an der Playa de Palma
2) Cala Carbo, Pollenca – Luxuswohnungen
3) Es Vilar de Pollenca – Wohnungsbau
4) Cala Blanca, Andratx – Luxusapartments und Hotelanlage
5) Montport, Andratx – Luxusapartments
6) Cala Marcal, Felanitx – Neue Urbanisation
7) Son Ferrer, Calvia – Themenpark
8 ) Ibiza – Neue Urbanisationen Roca Llisa, Punta Pedrera, Binirras imnd Ses Feixes
Palma: Casino wird demnächst eröffnet
Bald haben Mallorcas Zocker ein neues Zuhause: Das Casino von Mallorca ist von Sol de Mallorca nach Porto Pi umgezogen. Es soll voraussichtlich im September 2011 eröffnet werden. Dazu wurde das ehemalige Kino Porto Pi Centro umgebaut. Das neue Casino hat einen separaten Zugang außerhalb des Einkaufszentrums. Der Spielbetrieb umfasst eine Gewerbefläche von 3.000 m². Die alten Casino-Gebäude in Sol de Mallorca werden noch vereinzelt für Veranstaltungen, Aufführungen und Bankette genutzt.
Die erhofften Einnahmen sind nötig, weil die Investitionskosten für das neue Gebäude mit 8,5 Millionen Euro deutlich höher ausfallen als ursprünglich gedacht. Der Gewinn des Mallorca-Casinos war wegen der Wirtschaftskrise in den vergangenen Jahren um 50 Prozent eingebrochen.
Palma: Umbaupläne für Palmas Flughafen
25.000 m² Fläche des Ankunftsbereichs von Palmas Flughafen sollen umgebaut werden, um mehr Platz für ankommende Fluggäste zu schaffen. Insbesondere der Bereich der Gepäckabholung soll erweitert werden. Dazu müssen der Wartebereich für Abholer sowie die Geschäftszone in diesem Bereich verlegt werden. Die Gebäudefläche wird durch diese Arbeiten nicht verändert, sie wird lediglich neu strukturiert. Der Gesamtaufwand für diese Maßnahmen wird 4,5 Millionen Euro betragen.
Auch für Staatsbesuche und VIP`s wird es Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen auf dem Flughafengelände geben. So soll ein eingeschossiger Bau mit 1.000 m² errichtet werden, in dem Staatsgäste und VIP`s empfangen und alle Dienstleistungen für diesen Personenkreis erbracht werden können. Dieser abgeschirmte Bereich soll in der Nähe des neuen Fracht-Terminals entstehen. Die Investition hierfür wird 1,8 Millionen Euro betragen.
Playa de Palma: Gebäudesanierung beginnt
Seit einigen Jahren arbeitet ein Konsortium an der Sanierung de Playa de Palma. Da dieser Plan auch einige Enteignungen vorsah, stieß er auf erheblichen Widerstand der Anwohner, so dass er schlussendlich auf Eis gelegt wurde. Erst nach den Wahlen will das Konsortium den Plan weiter bearbeiten.
Ein Teilbereich des Planes soll allerdings schon bis 2013 durchgesetzt werden: Er betrifft die Sanierung von 500 Wohnungen und 200 Geschäftslokalen in Can Pastilla und Arenal. Die Eigentümer sollen jeweils 53 % der Sanierungskosten als Subvention erhalten. Daneben sollen die mitwirkenden Eigentümer Steuersubventionen erhalten. Bis Mitte April soll mit den Eigentümergemeinschaften von zunächst 13 Gebäuden ein entsprechender Sanierungsplan abgeschlossen werden. Diese erste Phase betrifft 153 Wohnungen und 30 Geschäftslokale. Für diesen Abschnitt hat die Balearenregierung einen Subventionsbetrag von 12 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Quelle Foto: http://www.marios-reisen.de/fotos/06_05_mallorca/081_playa_de_palma2.jpg
Von Palma nach Soller: Der „Rote Blitz“ pausiert bis zum 31. Januar 2011
150 Baugrundstücke im Südwesten Mallorcas bei Minkner & Partner im Angebot
Im begehrten Südwesten Mallorcas sind bekanntlich Baugrundstücke Mangelware. Nicht so bei Minkner & Partner: Der „Platzhirsch“ unter den Immobilienunternehmern im Südwesten der Insel hat durch seine langjährige professionelle Tätigkeit enge geschäftliche und persönliche Beziehungen zu vielen Grundstückseigentümern, die den Verkauf ihres Grundstücks ausschließlich und exklusiv nur Minkner & Partner anvertrauen, weil sie wissen, dass sie hier zuverlässig und kompetent betreut werden. Diese Grundstücke kommen nur „unter der Hand“ auf den Markt, sei es dass die Eigentümer ihre Lebensplanung geändert haben, sei es dass die Eigentümer verstorben sind und die Erben nicht auf Mallorca leben wollen, sei es dass es sich um ein Scheidungsthema handelt.
Soweit die Grundstücke in Urbanisationen (Pto. Andratx, Camp de Mar, Paguera, Santa Ponsa, Sol de Mallorca, Cala Vinyas) befinden sich sämtlich in zonas unifamiliares, d.h. sie können nur mit Einfamilienhäusern bebaut werden. Sie haben meist Größen zwischen 1.000 m² und 2.000 m², auf denen Häuser mit Bruttogeschoßflächen zwischen 350 m² und 700 m² gebaut werden können. Die Experten von Minkner und Partner kennen die jeweils gültigen Baunormativa und können bei Bedarf auch den Kontakt zu deutsch-sprechenden Architekten herstellen, die gemeinsam mit dem Interessenten dessen Traumhaus planen und realisieren können. Für einige der Grundstücke liegen bereits Planungen und eine Baulizenz vor, so dass – wenn die Planung gefällt, sofort mit dem Bau begonnen werden kann. Eine Auswahl dieser Grundstücke stellt Minkner & Partner in seinem Internet-Portal unter www.minkner.com vor.
Llucalcari – Villen werden abgerissen
Vier Natursteinvillen in Llucalcari, sämtlich in Besitz von Deutschen, sollen noch in diesem Jahr abgerissen werden. Seit 1999 gibt es für diese Villen ein höchstrichterliches Abrissurteil. Der nun schon jahrzehntelange Streit hatte die Gemüter besonders erregt, weil die Eigentümer dieser Villen über Baugenehmigungen der Gemeinde verfügten, die jedoch aufgrund des damaligen (und heutigen) Baurechts nicht hätten erteilt werden dürfen. Der Abriss war über Jahre verzögert worden und endete gar mit einer Androhung des Inselrates gegen den zuständigen Bürgermeister, ihm ein Ordnungsgeld oder gar Zwangshaft aufzuerlegen, wenn die Abrissverfügung nicht vollzogen werde. Schließlich stritten die beteiligten Behörden über die Frage, wer für die Kosten des Abrisses aufzukommen habe. Nun werden 2/3 die Balearen-Regierung und der Inselrat zahlen, 1/3 die Gemeinde.
Da die Häuser seinerzeit mit einer gültigen Baugenehmigung errichtet wurden, wird der Streit mit dem Abriss kein Ende haben. Die Eigentümer haben bereits Entschädigungszahlungen gefordert und werden diese auch gerichtlich durchsetzen. Diese Kosten werden die Kosten des Abrisses um ein Vielfaches übersteigen und die Gemeinde Llucalcari wirtschaftlich auf Jahre zahlungsunfähig machen. Insgesamt ein schildbürgerstreich? Die Regierung und Inselrat vertreten die Ansicht, „dass die landschaftlichen Werte ohne Ausnahme bewahrt und wiederhergestellt werden müssten, zumal das Tramuntana Gebirge zum Welterbe der UNESCO erklärt werden solle. Im Übrigen habe die Durchsetzung der Abrissverfügung exemplarischen Charakter: „Bauherren und Gemeinden sollten wissen, dass illegales Bauen nicht geduldet werde“.