Sehr gern wird auf die Unterschiede zwischen der deutschen und spanischen Politik- und Rechts-Kultur verwiesen. In Spanien zum Beispiel ist es gute Sitte, dass jeder Wahlsieger mit dem Unterlegenen abrechnet, und zwar nicht nur im Parlament, sondern vor der Strafjustiz. Besonders beliebt ist die Spielart, einen Ex-Politiker vorzuverurteilen und in seiner Existenz zu zerstören. Der Satz „In dubio pro reo“ gilt auch im spanischen Recht, jedoch oft nur in der Rechtstheorie. Ein aktueller Fall ist das Strafverfahren gegen den Ex-Ministerpräsidenten Jaume Matas: Die Hauptvorwürfe – aufgeteilt in 28 Einzelverfahren – betreffen das Bauvorhaben Palma Arena. Dort sind die ursprünglich kalkulierten Baukosten von 48 Millionen auf 120 Millionen Euro gewachsen. Das kann ja nicht mit rechten Dingen zugegangen sein; das rieche nach Korruption, meint der Staatsanwalt. Und dafür soll der politisch Verantwortliche – also Matas – auch strafrechtlich büßen.
Und in Deutschland?
1. Stuttgart 21 – ursprüngliche Baukosten 2,45 Mrd., endgültige wohl 6,8 Mrd.
2. Hamburger Elbphilharmonie – ursprüngliche Baukosten 77 Mio, tatsächliche wohl 575 Mio
3. Flughafen BER – ursprüngliche Baukosten 2,4 Mrd, tatsächliche wohl 5 Mrd.
4. und und und
Das kann ja nicht mit rechten Dingen zugegangen sein! Das riecht nach Korruption, sagen viele, und die deutsche Staatsanwaltschaft schläft. Spanien ist nicht Deutschland. Damit wir uns recht verstehen: Korruption muss verfolgt und bestraft werden. In Spanien und in Deutschland.