Viele Spanien-Immobilien werden mittels einer spanischen Gesellschaft (meist S.L.) gehalten, deren Gesellschafter und Geschäftsführer, die in Deutschland steueransässig sind, die Immobilie zu Ferienzwecken nutzen. Der Bundesfinanzhof (BFH IR 109/10) sieht die kostenlose Nutzung der Immobilie als verdeckte Gewinnausschüttung an und rechnete den Gesellschaftern im konkreten Fall pro anno eine Gewinnausschüttung von 78.000 € zu, die diese nach ihrem individuellen Steuersatz zu versteuern haben. Die Entscheidung wäre anders ausgefallen, wenn die S.L. von den Gesellschaftern/Geschäftsführern Mietzahlungen erhalten hätten. Allerdings wird in diesen Fällen zukünftig noch strenger darauf geachtet werden, ob der vereinbarte Mietzins so gestaltet wurde, wie er auch mit unbeteiligten Dritten vereinbart worden wäre. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Steuerberater.