Bereits rückwirkend für 2012 müssen Residente in Spanien ihr Auslandsvermögen mit dem „Modelo 720“ offenbaren. Der Rechtsanwalt und Steuerberater Alejandro del Campo (www.consultingdms.com) hat gegen dieses Gesetz Beschwerde zur Europäischen Kommission erhoben. In einem Beitrag für die Zeitung EL MUNDO hat er vorgerechnet, dass die Steuernachzahlungen – unabhängig von einem möglichen Strafverfahren – den Wert des nicht deklarierten Vermögens deutlich übersteigen können:
Das Beispiel: Das spanische Finanzamt entdeckt im Jahre 2015 eine nicht deklarierte Auslandswohnung eines in Spanien Residenten mit einem Wert von 300.000 €. Zunächst einmal wird die Nichtangabe mit einer Sanktion von mindestens 10.000 € belegt. Weiter wird der Wert der Wohnung dem deklarierten Einkommen von z.B. 50.000 € im Jahre 2012 hinzugerechnet. Auf den Betrag von 350.000 € sind 46 % Steuern fällig – das sind 161.000 €, von denen die bereits auf 50.000 € gezahlten 13.000 € abzusetzen sind, so dass eine Steuerschuld für 2012 von 148.000 € verbleibt. Auf diesen Betrag kann das Finanzamt eine Strafe von 150 %, das sind weitere 222.000 €, berechnen.
Deshalb nochmals der dringende Rat an erklärungspflichtige Residente, sich unverzüglich von einem erfahrenen Steuerberater beraten zu lassen.
Warum nur jammern die Vermögenden in Zypern? Die Spanier sind ja offenbar noch einen Zacken schärfer!
Ihr Friedrich von Wolfenhagen
Wenn ein Land von seinen Bürgern Vermögensteuer verlangt, muss sie halt gezahlt werden. Und natürlich muss der ehrliche Steuerzahler dann auch sein Auslandsvermögen offenbaren. Ein Problem gibt es nur für deutsche, die ihren Steuerwohnsitz nach Spanien verlegt haben, weil Spanien und Deutschland die Vermögensteuer aufgehoben hatten und nun nach Wiedereinführung der Vermögensteuer in Spanien auf das deutsche Vermögen in Spanien Steuern zahlen sollen. Da gibt`s nur eins: den Steuerwohnsitz wieder nach Deutschland verlegen. Bernd Tümmler