Wer in Spanien steuerresident ist (u.a. Personen, die sich mehr als 183 Tage des Jahres in Spanien aufhalten oder den Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in Spanien haben), muss ab 2013 gegenüber dem spanischen Fiskus „die Hosen runter lassen“ und sein Auslandsvermögen (Bankkonten, Immobilien, Vermögensanlagen, Versicherungen, Wertpapiere) über 50.000 € vollständig offenbaren. Die entsprechende Erklärung muss bis zum 31. März 2013 abgegeben werden. Wer die Erklärung nicht abgibt, muss für j e d e fehlende Angabe eine Geldbuße von 5.000 €, mindestens aber 10.000 € Strafe. Zusätzlich können die nicht angegebenen Vermögenswerte als ungerechtfertigter Vermögenszuwachs eingestuft und den zurückliegenden Steuerjahren zugerechnet werden. Darauf werden dann Steuern, Verzugszinsen und Sanktionen berechnet. Im Einzelfall kann die Strafe höher sein als der nicht angegebene Vermögenswert. Zusätzlich ist eine Anklage wegen Steuerbetrugs möglich. Betroffene sollten schnellstmöglich die Beratung durch ihren Steuerberater suchen.
nachdem in Spanien Libertinage angesagt war, wollen die Spanier nun beim Eintreiben von Steuern Europas Musterschüler werden. Steinbrück wird sich freuen – der wollte ja schon die Schweiz mit der Kavallerie angreifen. Jens Urban
ich mach`s wie Gerard Depardieu und Brigitte Bardot. Putin – wir kommen. Eva Sonntag
Ich bin sehr zufrieden mit Ihrem Schreiben Fähigkeiten sowie mit dem Layout auf Ihrem Weblog beeindruckt. flogen dieser
Es ist schon eine tolle Lektüre, du hast recht wertvolle Informationen über das Thema. Vielen Dank für den Austausch mit uns.