Spanien muss sich in einem neuen Vertragsverletzungsverfahren gegen die Europäische Kommission verteidigen. Abermals wird Spanien vorgeworfen, gegen das Diskriminierungsverbot im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung von nichtresidenten Immobilieneigentümern zu verstoßen. Dabei geht es um Folgendes: Verkauft ein Residenter ein Haus oder eine Wohnung, die sein Erstwohnsitz war, bleibt der Gewinn steuerfrei, wenn der Verkäufer den Verkaufserlös in Spanien reinvestiert. Nichtresidente sind von dieser Steuervergünstigung ausgeschlossen.
Spanien erwidert auf diesen Vorwurf, die Steuerbefreiung gelte nur für den Verkauf von Erstwohnsitzen, und bei den Immobilien der Nichtresidenten handele es sich ja in der Regel um Zweitwohnsitze. Deshalb liege eine Ungleichbehandlung nicht vor. Dabei verkennt Spanien, dass es innerhalb der EU keine Erst- und Zweisitzregelung gibt. Es bleibt abzuwarten, ob sich Spanien beugt oder der Generalstaatsanwalt beim Europäischen Gerichtshof abermals Klage gegen Spanien erheben wird.
Das ist ein guter alter Brauch: Spanien greift den Ausländern immer wieder rechtswidrig tief in die Tasche in der Hoffnung, dass die EU erst nach Jahren Spanien verklagt und die meisten Steuerzahler nichts zurückverlangen. Spanien ist noch lange nicht in Europa angekommen. Jaques Dupont
Das wird wieder Jahre dauern – wie bei der ungerechten Erbschaftsteuer. Wir Nichtresidente zahlen 34 %, die Resienten nur 1 %. Das ist Diskriminierung! Ihr Herbert Unverhau
Mit einem weiteren Thema sollte sich die Europäische Kommission befassen: Wenn ein Spanier 65 Jahre alt ist und seinen Erstwohnsitz verkauft, kann er den gewinn steuerfrei einstreichen. Nichtresidente müssen 21 % Gewinnsteuer zahlen. Was hat das mit Niederlassungsfreiheit zu tun? Ihre Christiana Limburg