Keine Nachricht ist so alt wie die von gestern. Das Thema der Mehrwertsteuererhöhung für Hotelübernachtungen ist am 11.07.2012 von der Regierung entschieden worden. Am 13.07.2012 soll sie von 8 % auf 10 % erhöht werden. Ein moderater Schritt, war doch eine Erhöhung auf 18 % befürchtet worden.
Im Übrigen aber soll ab 13.07.2012 die mehrwertsteuer von bisher 18 % auf 21 % erhöht werden. Die Maßnahme soll dazu dienen, das Haushaltsdefizit zu reduzieren und die Auflagen für das Rettungspaket der spanischen Banken zu erfüllen. Weitere Maßnahmen sollen das Streichen des Weihnachtsgeldes der beamten und die Limitierung der Gehälter der Bürgermeister sein.
Der Chef des DIW hat angesichts der defizitären Staatsfinanzen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf bis zu 25 Prozent zur Diskussion gestellt. Das Finanzministerium steht dem Vorschlag eher skeptisch gegenüber.
Es stellen sich u.a. zwei Fragen:
1.
Was wird aus der reduzierten IVA für Neubauten von bisher 8 %. Soll diese auch auf 10 % erhöht werden (was den Absatz wieder erschweren würde)? Was wird aus der von 8 % auf 4 % verminderten IVA bei Neubau-Verkäufen bis zum 31.12.2012? Wird der Steuerbetrag jetzt auf 5 % erhöht?
2.
Die Steuereröhung soll zum 1. August 2012 in Kraft treten. Das werden die Finanzämter, die derzeit mit Quartalsabschlüssen und den Körperschaftsteuererklärungen zu tun haben, nicht umsetzen können. Ich tippe darauf, dass die erhöhun g erst zum Quartalsbeginn 1.10.2012 in Kraft treten wird.
Bisslang viele Fragezeichen.
Dipl. Jur., Ass. jur. Lutz Minkner, CEO
Minkner & Partner S.L.
wann lernen die Finanzminister endlich, dass die Erhöhung der Mehrwertsteuer meist kontraproduktiv wirkt: Waren und Dienstleistungen werden teurer, Konsum sinkt, unter dem Strick kommt weniger in die Staatskasse, es folgt Rezession. Ihr Henry Freese
Wollen die Spanier den gleichen Weg gehen wie die Griechen. Der kleine Mann wird ausgeplündert, die Großen (Banken) stecken sich die Taschen voll, und das Land spart sich zu Tode. Olaf Paulsen
Gemäß Auskunft der Presseabteilung der Zentralregierung sollen die Steuererhöhungen zum 1. September 2012 in Kraft treten. Der reduzierte Steuersatz von 4 % für den erwerb von neu gebauten Immobilien bleibt bis zum 31.12.2012 bestehen, danach gilt der Steuersatz von 10 %.
Minkner & Partner S.L., Dipl. Jur., Ass. jur. Lutz Minkner, CEO
Na, dann kaufe ich mir doch gleich (bis zum 31.12.2012) ein neues Haus, wenn ich damit 6 % sparen kann. Euer Sparfuchs Oliver