Rückforderung zu Unrecht vereinnahmter Erbschaftsteuern

Lutz Minkner hatte im Newsletter und zahlreichen Veröffentlichungen schon auf die Thematik hingewiesen: nichtresidente Erben haben bei der Vererbung von Spanienimmobilien nach geltendem Recht Erbschaftsteuern zwischen 20 % und 34 % zu zahlen, während residente Erben auf den Balearen lediglich 1 % Erbschaftsteuern zahlen. Nach Ansicht der Europäischen Kommission verstößt diese Handhabung gegen höherrangiges Europarecht, weshalb die Kommission Spanien vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt hat. Es bestehen gute Aussichten, dass Erben, die die diskriminierende Steuer in der Vergangenheit gezahlt haben, vom spanischen Fiskus die Erstattung verlangen können. Der von Spanien zu Unrecht eingezogene Betrag ist zudem mit 5 % p.a. zu verzinsen.

Minkner & Partner bereitet derzeit mit Rechtsanwälten ein möglichst einfaches Verfahren vor, diese Erstattungsansprüche geltend zu machen. Für die Betroffenen ist die Rückforderung und ggfs. gerichtliche Durchsetzung risikolos, da die Rechtsanwälte ausschließlich auf Erfolgsbasis mit einer quota-litis-Vereinbarung arbeiten werden. Nähere Informationen folgen in einem der nächsten Newsletter.

 

4 Gedanken zu „Rückforderung zu Unrecht vereinnahmter Erbschaftsteuern

  1. Gern greift der Staat seinen Bürgern zu Unrecht in die Tasche. Wenn es dann an das Zurückzahlen geht, muss man erst zum Anwalt. Danke für die Information. Ich werde wahrscheinlich 600.000 € zurück bekommen. Ted Schachtmann

  2. Dass die Ungleichbehandlung von Residenten und Nichtresidenten im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuern gegen das Diskriminierungsverbot verstößt, war allen Jursiten – auch den spanischen – klar. Dennoch wurde das Unrecht über Jahre praktiziert
    in der Hoffnung, es werde schon niemand klagen oder aber nach einem Gerichtsurteil würden nur die wenigsten Berechtigten einen Erstattungsanspruch stellen. Wenn dann viele Bürger versuchen, den Staat leer ausgehen zu lassen, braucht man sich nicht zu wundern, ist doch die Steuermoral das Spiegelbild der Besteuerungsmoral.Ihr ergebener Justus von Waldersheim

  3. spanien lässt sich immer neue schlingeleien einfallen, um den nichtresidenten geld abzunehmen. zwar muss schlussendlich der spanische fiskus zurückzahlen, er weiss aber, dass viele, die die gezahlte steuer abgehakt haben, nichts zurückfordern werden. unter dem strich wahrscheinlich immer noch ein sehr gutes geschäft für spanien. nicht umsonst haben sich da früher die piraten sehr wohl gefühlt. henrielle alvensleben

  4. Danke für die Info!

    Ich wäre einer der ersten der Sie beauftragen würde die Erstattungsansprüche geltend zu machen…

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