Ultimoverjährung 2011 – „Silvester-Schock“ für Kapitalanleger droht

Bremen / Hamburg. Wer mit Kapitalanlagen Geld verloren hat, dem droht Ende dieses Jahres ein „Silvester-Schock“. Auf einen Schlag verjähren alle deutschen Schadenersatzansprüche für Investitionen, die vor 01.01.2002 getätigt wurden. Darauf weist die auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Anwaltskanzlei KWAG (Bremen / Hamburg) hin.

Die so genannte absolute Verjährung zum 31.12.2011 betrifft unter anderem zahlreiche Kapitalanleger, die zu Boomzeiten der Börsen Ende der 90er von Banken und Vermittlern in hochriskante Papiere etwa aus dem Technologiesektor gelotst wurden. Ebenso gehen mögliche Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung bei Immobilien- , Medien- oder Schiffsfonds verloren.

KWAG rät Anlegern und Investoren, schnellstens Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen.

Weitere Informationen zu der Kanzlei KWAG erhalten Sie unter: www.kwag-recht.de oder telefonisch unter +34 421 520 948-0.

Zudem möchten wir Sie darüber informieren, dass die Kanzlei KWAG am 14. Dezember 2011 auf Mallorca im Castillo Hotel Son Vida – C./Raixa 2 – Urbanización Son Vida – 07013 Palma de Mallorca eine Informationsveranstaltung zu Schadensersatzansprüchen und Ausstiegsmöglichkeiten aus Kapitalanlagen anbietet.

Bei Interesse an der vorgenannten Veranstaltung senden Sie bitte eine e-Mail an: bremen@kwag-recht.de

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