Bis zu 300.000 € Strafe für Gesellschaften, die die Jahresabschlüsse nicht hinterlegen.

Viele Spanienimmobilien werden über spanische Gesellschaften (meist S.L., entsprechend der deutschen GmbH) gehalten. Der Jahresabschluss dieser Gesellschaften ist innerhalb von sechs Monaten des Geschäftsjahres beim Handelsregister zu hinterlegen. Geschieht dies nicht, blockiert das Handelsregister ab Beginn des kommenden Geschäftsjahres das Registerblatt, so dass Änderungen (Ernennung von neuen Geschäftsführern, Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen etc.)  nicht mehr eingetragen werden können. Das Handelsregister meldet die Schließung dem Finanzamt. Die Wahrscheinlichkeit einer außer Plan mäßigen Steuerprüfung wird dadurch erhöht. Für Gesellschaften mit einem Umsatz bis zu 6 Millionen Euro sieht das Gesetz Strafen zwischen 1.200 € und 60.000 € vor, bei Gesellschaften mit einem Umsatz über 6 Millionen Euro kann die Strafe bis zu 300.000 € betragen. Hat die Gesellschaft keine Bilanz hinterlegt, haftet im Insolvenzfalle der Geschäftsführer mit seinem gesamten Vermögen, m.a.W. die Haftungsbeschränkung der S.L. greift nicht mehr. (Quelle: Steuerberater Marcos Vera Stein, www.mallorca-steuerberater.com).

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