In den letzten Wochen sind wieder verstärkt einige Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen auf Mallorca beschlagnahmt worden. Zur Vermeidung großer Unannehmlichkeiten und hoher Strafen hier nochmals die wesentlichen Vorschriften, wann ein Fahrzeug eines Nichtresidenten umgemeldet werden muss:
Fahrer von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen müssen bei einer Kontrolle nachweisen, dass sie Nichtresident, d.h. in Spanien nicht steuerlich ansässig, sind. Im Grundsatz gilt: Ausländer, die ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien haben oder sich mehr als 183 des Jahres in Spanien aufhalten, ihr Fahrzeug ummelden müssen. Das Konsulat empfiehlt, bei Fahrten mit einem Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen stets ein Fähr- oder Flugticket bei sich zu führen. Besser noch ist eine Bescheinigung des deutschen Finanzamtes, dass man seinen steuerlichen Wohnsitz in Deutschland hat. Dieses Dokument sollte ins Spanische übersetzt und nicht älter als ein Jahr sein.
Häufig wurden Fahrzeuge mit deutschen Kennzeichen vor den internationalen Schulen beschlagnahmt. Die Polizei vertritt dazu die Ansicht, dass da, wo die Kinder zur Schule gingen, auch der Lebensmittelpunkt der Familie und damit die Steueransässigkeit begründet sei.
Hallo! Vielen Dank für diese tolle Info, sie ist uns sehr nützlich! Gruß Bea
Ist es richtig, dass ein Nichtresident ( weniger als 183 Tage Aufenth.) mit Immobilien-
besitz sein Auto für dessen Daueraufenthalt auf Mallorca nicht mehr auf ein spanisches Kennzeichen ummelden kann ?
MfG. Rupert Kuntze, Costa d’en Blanes.