Zum 1. Juli 2010 wurde bekanntlich die Mehrwertsteuer, die beim Kauf von Immobilien von einem Bauträger zum Erstbezug anfällt, von 7 % auf 8 % erhöht. Da die Mehrwertsteuer eine nationale Steuer ist, gilt diese Erhöhung für alle autonomen Regionen Spaniens. Bei Zweithandimmobilien fiel bislang statt der Mehrwertsteuer eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 7 % an. Diese Steuerart wird von den autonomen Regionen in eigener Gesetzgebungskompetenz festgesetzt. Allgemein wird es als „systemwidrig“ angesehen, unterschiedliche Steuersätze für Mehrwertsteuer und Grunderwerbsteuer zu haben. Demgemäß haben einige autonome Regionen Spaniens inzwischen auch die Grunderwerbsteuer auf 8 % angehoben. Die derzeitige Regierung hatte dies auch für die Balearen versucht, drang aber im Parlament aufgrund des Widerstandes der UM und der konservativen PP nicht durch. Dieses Thema wird jedoch nach allgemeiner Ansicht nach den Wahlen im kommenden Mai wieder zur Diskussion stehen. Vereinzelt wird auch angeregt, die Erhöhung an einen Mindestimmobilienwert z.B. 400.000 €) zu koppeln.