Presse und Fernsehen haben umfangreich über Hausverlosungen auf Mallorca berichtet. Viele haben gehofft, mit dem Einsatz von nur 99 € eine Luxusvilla oder eine romantische Finca gewinnen zu können. Und viele haben ihr Geld verloren. Soweit ersichtlich, ist nur ein Haus wirklich verlost worden und hat seinen Eigentümer gewechselt. In diesem Fall hatte der Initiator das zweifelhafte Glück, dass die spanischen Behörden ihm trotz großen Werbeaufwandes nicht oder zu spät auf die Schliche kamen, denn er hatte keine Genehmigung zur Durchführung der Lotterie. Hauslotterien bedürfen nämlich der Genehmigung durch das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen in Madrid. Eine ohne Genehmigung durchgeführte Lotterie ist illegal und führt zur Strafbarkeit des Veranstalters und des Teilnehmers.
Legal ist eine Lotterie nur dann, wenn sie drei Monate vor Verkauf des ersten Loses angemeldet wurde. Die Anmeldung muss Beginn und Ende der Verlosung (Zeitraum nicht länger als 1 Jahr) enthalten. Der Anmeldung sind zahlreiche Dokumente, insbesondere ein Sachverständigengutachten der Immobilie beizufügen. Weiterhin sind vorab 15% Lotteriesteuer auf den Gesamtlotterieumsatz und 19% Gewinnsteuer auf den kalkulierten Gewinn zu zahlen. Keiner der Veranstalter der Mallorca-Hausverlosungen hat diese Steuern an den spanischen Fiskus gezahlt. Der Veranstalter (der in seinen Bedingungen regelmäßig den Teilnehmer von allen Kosten freistellt) müsste weiterhin nach Durchführung der Verlosung an das Finanzamt 7% Grunderwerbsteuern sowie etwa 2% Nebenkosten für Notar und Grundbuch zahlen. Von den meisten groß angekündigten Verlosungen hat man nichts mehr gehört, meist verschwanden die Veranstalter mit den Einnahmen, ohne dass die Verlosung tatsächlich durchgeführt wurde. Also: Finger weg von diesen dubiosen Veranstaltungen.
Erfolge über Immobilienverlosungen sind naturgemäß jeden Makler ein Dorn im Auge. Warum wohl, wo noch kann man für den Gegenwert von ein paar Schuhe mit etwas Glück stolzer Besitzer einer Villa oder Finca werden.
Aber manche Makler müssen verdammt Angst um ihre Pfründe haben, wenn sie schon mit Falschmeldungen und absichtlich falschen Darstellungen gegen die Hausverloser vorgehen. So zum Beispiel sind Verlosungen von Immobilien in Spanien nicht unbedingt „Illegal“ wenn sie in Spanien keine Genehmigung haben, denn m.E. wurden alle erfolgreich verloste spanische Immobilien nach österreichischem Recht von Österreichern verlost und sind somit vollkommen legal.
Im Umkehrschluss sind aber schon viele Immobilien über Makler verkauft worden, wo es auch nicht immer sauber zugegangen ist und Kunden falsch beraten wurden. Doch niemand würde es einfallen, deswegen den gesamten Berufsstand der Makler zu verurteilen.
Persönlich bin ich der Meinung, dass wenn wer so unsachlich über Mitbewerber loszieht, möglicherweise um seine Existenz zittern muss und dass es Maklern in Spanien zur Zeit der Immobilienkrise nicht besonders gut geht, ist wohl hinreichend bekannt.
Aber liebe Makler keine Angst, Hausverlosungen werden den seriösen Makler niemals verdrängen und sprechen sicher auch einen ganz anderen Kundenkreis an, wie den, der über einen Makler seine Wunschimmobilie sucht.
Also ruhig Blut, es kommen sicher auch wieder andere Zeiten und so eine Schmutzpropaganda schadet in erster Linie den gesamten Maklerstand, der mit Sicherheit solche unseriösen Äußerungen ablehnt.
Immobilienverlosungen spielen im Gesamtimmobilienumsatz der Balearen keine Rolle. So weit ersichtlich, ist auf Mallorca erst eine Immobilie erfolgreich verlost worden. Dagegen ermittelt die hiesige Staatsanwaltschaft gegen eine Mehrzahl von Veranstaltern, die ohen Genehmigung eine Verlosung begonnen und Lose verkauft, dann jedoch die Verlosung nicht durchgeführt und sich mit den Einnahmen aus dem Staub gemacht haben.
Somit wird kein vernünftiger Makler „um seine Pfründe fürchten“. Mit der Rechtslage ist Herr Ruisseau offensichtlich nicht vertraut: 1. eine ohne Genehmigung (und vorherige Abführung der Steuern) über eine Spanienimmobilie durchgeführte Verlosung ist illegal, 2. nach – wohl zutreffender Ansicht – der spanischen Finanzbehörden ist auch eine über das Internet „von einem Österreicher nach österreichischem Recht“ durchgeführte Verlosung einer Spanien-Immobilie illegal, weil für Immobilien das „Belegenheitsprinzip“ gilt, d.h. es gilt das Recht (insbesondere das Steuerrecht) des Landes, in dem die Immobilie liegt.
Der eine Österreicher, der erfolgreich seine Immobilie versteigert hat, hat einfach Glück gehabt, dass das spanische Finanzamt geschlafen hat. Aus spanischer Sicht handelt es sich bei der Nichtanzeige der Verlosung und der Nichtzahlung der Gebühren und Steuern nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um Steuerhinterziehung.
Dipl. jur., Ass. jur. Lutz Minkner
Minkner & Partner, CEO