Miete: Mietprozessrecht reformiert, schneller Vollzug von Räumungsurteilen

Die durchschnittliche Prozessdauer von Räumungsprozessen währte in Spanien bislang etwa 1 Jahr und 6 Monate. Seit dem 24. Dezember 2009 ist ein neues Mietprozessrecht in Kraft, mit dem Räumungsprozesse und der Vollzug der Räumung stark beschleunigt werden. Sämtliche Mietprozesse finden zukünftig im beschleunigten mündlichen Verfahren (juicio verbal) statt. Das Räumungsurteil schließt – bei ausdrücklichem Antrag – auch zukünftige Mietzinsen mit ein, d.h. auch diejenigen, die ab Erlangung der Klage bis hin zur endgültigen Wiedererlangung des effektiven Besitzes am Mietobjekt angefallen sind oder noch anfallen werden.

Bei Nichterscheinen des beklagten Mieters ist in der gerichtlichen Ladung darauf hinzuweisen, dass die Zustellung des Räumungsurteils ab dem 6. Tage nach der angesetzten Verhandlung als erfolgt gilt. In dem Urteil werden gleichzeitig der Tag und die Uhrzeit der Zwangsräumung festgesetzt, wobei die Räumung nicht später als 1 Monat nach dem Gerichtstermin stattfinden soll. Gegen das Räumungsurteil ist das Rechtsmittel der Beschwerde ausgeschlossen.

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